Verhaltenskodex des KgKJH für den Umgang mit Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen

Verhaltenskodex des KgKJH für den Umgang mit Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen

Im Zentrum des Wirkens des KgKJH steht die Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und in angrenzenden Arbeitsfeldern.

Dabei betrachten wir den Menschen ganzheitlich und bieten reflektierte Methoden an, die Wissen erweitern und Kompetenzen erhöhen. Insbesondere im geschlechterreflektierten methodischen Wirken  bedeutet dies, dass wir uns bewusst darüber sind, dass wir Verantwortung tragen, denn alle Methoden und Übungen, die Verwendung finden, haben Botschaften, vermitteln Werte, erzeugen Haltungen und bewegen die Teilnehmer*innen in eine bestimmte Richtung. Unserem Handeln liegt ein emanzipatorisches Menschenbild zugrunde.

Menschen sind von Natur aus unterschiedlich. Die Heterogenität spiegelt sich auch gesellschaftlich im Umgang mit den Vielfaltsdimensionen Geschlecht, Alter, Religion, Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung, Beeinträchtigung und Behinderung etc. wider. Die rechtliche Grundlage für ein diskriminierungsfreies Handeln ist gegeben. Die europäische Menschenrechtskonvention enthält in Artikel 14 ein Diskriminierungsverbot und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet einen guten Rahmen.

Qualitätskriterien in unserem Wirken für Geschlechtergerechtigkeit bilden u.a. die Herstellung eines fachlich adäquaten Nähe-Distanz-Verhältnisses zu den Teilnehmer*innen sowie eine offene und respektvolle Kommunikationskultur in den unterschiedlichen Bildungsformaten. Insbesondere im Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken muss das Recht des Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen am eigenen Bild gewahrt bleiben, Videos oder Fotos werden nur mit Einverständnis ins Internet gestellt oder anderweitig veröffentlicht.

Diesem Verhaltenskodex verpflichten sich die Mitarbeiter*innen des KgKJH, die durch das KgKJH ausgebildeten Trainer*innen für geschlechtergerechte Konfliktlösungsstrategien und die in der Vereinsdatenbank aufgenommenen Referent*innen durch das Unterzeichnen der folgenden Selbstverpflichtungserklärung[1]:

  1. Ich begegne Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Mitarbeiter*innen sowie Kooperationspartner*innen mit Respekt. Ich achte ihre persönlichen Grenzen und trage zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz bei. Ich hinterfrage Situationen, bei denen ich das Gefühl habe, dass Grenzen verletzt werden.
  2. Ich verzichte auf abwertende oder ausgrenzende Verhaltensweisen und Sprache und verhalte mich sexismuskritisch und diskriminierungssensibel im Austausch.
  3. Ich schütze Kinder und Jugendliche in meinem Tätigkeitsfeld vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und akzeptiere sie in ihrer sexuellen Selbstbestimmung. Im Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt oder bei der Aufdeckung von Übergriffen nehme ich kompetente (externe) Unterstützung, beispielsweise in Form von Fachberatung, in Anspruch und informiere die* oder den* Awareness-Verantwortliche*n des Vereins.
  4. Ich kenne und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung mit entsprechenden rechtlichen Folgen ist.
  5. Ich wahre das Recht des Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen am eigenen Bild. Videos oder Fotos werden nur mit Einverständnis ins Internet gestellt oder anderweitig veröffentlicht (DSGVO Art. 8).

[1] In Anlehnung an:

www.juenger-freizeitenservice.de/fileadmin/inhalte/materialien_downloads/kindesschutz/Checkheft_Praevention_Freizeiten_Nordkirche-aej.pdf